finanzieller ausgleich, buchung
von der idee her sind fusswaschungen kostenlose offerten, also geschenke:
zu biblischen zeiten wurden dem gast die füsse gewaschen, wie wir heute willkommenem besuch eine tasse kaffee oder tee anbieten...
deshalb wird bei dieser interaktiven kunst-installation zu öffentlichen veranstaltungen von den teilnehmenden publikums-klientInnen keinerlei entgelt gefordert, freiwillige spenden werden mit dank angenommen.
für den finanziellen ausgleich sorgt daher die/der veranstalterIn, die/der die rituellen fusswaschungen als aussergewöhnliche kunst- und wellness-aktion in ihr/sein programm aufnimmt und damit ihrem/seinem publikum eine besondere freude und wohltat bereitet.
mit der/dem veranstalterIn wird ein pauschales künstlerhonorar vereinbart, zuzüglich anfallender nebenkosten, wie fahrt-, transport-, übernachtungs- und verpflegungskosten (je nach aufwand).
konkrete verhandlungen bitte mündlich per telefon!
bei öffentlichen veranstaltungen kann es nötig werden, einen werkvertrag abschließen und rechnungen mit 7% MwSt. stellen zu müssen.
sämtliche finanziellen absprachen auch mündlicher natur haben vertraglichen charakter und unterliegen dem schweigegebot (mündl. verträge).
bei kleineren privaten veranstaltungen ist es je nach absprache evtl. auch möglich einen ausgleich auf spenden- oder austauschbasis herbeizuführen
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